Die Risiken beim Bau eines Hauses tragen keineswegs allein die ausführenden Unternehmen. Auch Sie als Bauherr können für mögliche Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Mit der Gothaer Bauleistungsversicherung erhalten Sie Schadenersatz für Schäden an der Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu verantworten hat. Das heißt unvorhergesehene Schäden am Bau deckt die Bauleistungsversicherung. Ersetzt werden alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Dies gilt sowohl für Schäden, für die Sie als Bauherr aufkommen müssen als auch für solche, für die der Bauunternehmer und die Handwerker das Risiko tragen.
Die Versicherung gilt nur für Gebäude (Neubau, Umbau und Sanierung) bis zur schlüsselfertigen Herstellung und mit einer Versicherungssumme bis 2.500.000 EUR. Mitversichert sind auch der Gebäudeversorgung dienende Solar-Anlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) oder Geothermieanlagen bis 100 Meter Bohrtiefe bis zu einer Versicherungssumme von jeweils 50.000,00 Euro. Für alle anderen Bauvorhaben sind die Versicherungsmöglichkeiten und Beiträge bei Ihrem TV-Ansprechpartner zu erfragen und der (207172) auszufüllen.
Dazu zählen die Mitversicherung von Altbauten mit einem Baujahr vor 1960 sowie Bauvorhaben.
- mit höheren Versicherungssummen
- mit besonderen Baumaßnahmen (z.B. Pfahlgründung, Berliner Verbau) über einem Gesamtwert von 50.000,00 Euro
- in Überschwemmungsgebieten (ZÜRS 3 und 4)
- unter Denkmalschutz
- von Asylanten- / Flüchtlingsunterkünfte (auch Systembauten wie z.B. Wohncontainer)
- mit Bohrungen für Geothermieanlagen über 100 Meter Bohrtiefe
Für wen ist die Bauleistungsversicherung?
Versichert sind der Versicherungsnehmer (Bauherr oder sonstige Auftraggeber) und alle am Bau beteiligten Unternehmer. Da der Bauherr die Versicherung auch für die bauausführenden Betriebe abschließt, kann er im Bauvertrag eine anteilige Aufteilung des Versicherungsbeitrags auf alle Unternehmer vereinbaren.
Warum ist diese Versicherung für Sie als Bauherr so wichtig?
- Der Beitrag für die Vielgefahrendeckung der Bauleistungsversicherung ist vergleichsweise gering im Vergleich zu Schäden, die den wirtschaftlichen Ruin gerade eines privaten „Häuslebauers“ bedeuten können.
- Umfassender Versicherungsschutz für Sie als Kunden durch eine auf Sie zugeschnittene Deckung.
- Die Bauleistungsversicherung kostet Ihnen als Bauherren letztlich keinen Cent, wenn Sie mit den bauausführenden Handwerksbetrieben vereinbart, den Versicherungsbeitrag anteilig „umzulegen“.
Was ist versichert?
Versichert ist die Herstellung des im Versicherungsschein bezeichneten Bauvorhabens. Das sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl, ebenso Baustoffe, Bauteile und als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, die wie alle anderen Bauteile durch die Ausbauarbeit eines Handwerkers in das Bauwerk unverrückbar eingehen.
Was ist nicht versichert?
Beispiele: Nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, Baugeräte mit Zusatzeinrichtungen, Kleingeräte und Handwerkszeuge, Spezialgerüste, Baubuden, Magazine usw. Fahrzeuge aller Art, Akten, Zeichnungen und Pläne.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.
Schadenbeispiele:
- Durch Sturm wird die Dachkonstruktion zerstört.
- Die Stahlbetondecke stürzt während des Betonierens ein.
- Durch eine Überschwemmung nach einem Wolkenbruch verschlammt der Keller.
- Der frisch eingebrachte Estrich wird durch Unbekannte beschädigt.
- Bereits eingebaute Wasserhähne, Waschbecken und Heizkörper werden entwendet.
- Vandalen schmieren Farbe auf Wände und Fußböden.
Highlights auf einen Blick:
- Die beauftragten Unternehmer und Bauhandwerker sind mitversichert
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Verluste durch Diebstahl fest eingebauter Sachen sind mitversicherbar
- Besondere Baumaßnahmen wie z. B. Pfahlgründungen, Baugrubenumschließungen summarisch insgesamt bis 50.000 Euro
- Mehrkosten aufgrund Insolvenzverfahren
Sinnvolle Ergänzung zur Gothaer Bauleistungsversicherung:
1. Erweiterte Rohbauversicherung
Im Bautrubel vergisst man leicht, dass während der gesamten Bauphase das Risiko keineswegs die ausführenden Unternehmer allein tragen. Auch Ihr Kunde als Bauherr muss laut Bauvertrag teilweise für mögliche Schäden gerade stehen. Nach Abnahme der Bauarbeiten trägt der Kunde durch Schäden entstandene Mehrkosten dann sogar allein.
Neben der Bauleistungsversicherung und der Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt die erweiterte Rohbauversicherung das Bauvorhaben wie am Markt üblich vor Brand (auch Brandstiftung), Blitzschlag und Explosion. Was aber, wenn das noch nicht bezugsfertige Gebäude durch einen Sturm schwer beschädigt wird? Oder wenn austretendes Leitungswasser Böden und Wände durchweicht? Anders als viele Mitbewerber, die eine reine Feuerversicherung anbieten, leisten wir auch bei Sturm-, Leitungswasser- und Glasschäden am Rohbau Absicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme, und zwar wie folgt:
Schadenbeispiele:
- Sturmschäden: Das Gebäude muss fertig gedeckt, alle Außentüren eingesetzt, alle Fenster verglast oder gleichwertig verschlossen sein
- Leitungswasserschäden:Ausnahme: Frostschäden
- Glasschäden: Die Verglasung muss fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbunden sein.
Und das Beste: Wenn eine Wohngebäudeversicherung bei der Gothaer abgeschlossen wurde, ist die erweiterte Rohbauversicherung innerhalb der ersten 36 Monate beitragsfrei eingeschlossen
2. Bauunterbrechungsversicherung
Die Gothaer Bauunterbrechungsversicherung. Eine unverzichtbare Ergänzung für alle gewerblichen Bauherren: Unsere Bauunterbrechungsversicherung kommt für Zusatzkosten auf, die durch schadenbedingte Bauzeitverzögerungen entstehen. Und das bis zu zwölf Monate nach Ablauf des vereinbarten Fertigstellungstermins.
So sichern Sie sich ab gegen:
- Verlust der eingeplanten Einnahmen aus dem Objekt, z. B. Mieteinnahmen
- Ansprüche zukünftiger Mieter und Nachmieter
- Aufwendungen für bereits angestellte Mitarbeiter, z. B. Lohnkosten
- Unerwarteten Finanzierungsbedarf
- Nicht kalkulierte Zusatzkosten, wie Hotel-, Umzugs oder Einlagerungskosten
3. Bauherrenhaftpflicht
Bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung wird die gesetzliche Haftpflicht des Bauherren für das Bauvorhaben versichert. Sie schützt den Bauherrn und Besitzer in der Bauphase für das zu bebauende Grundstück und das geplante Bauwerk. Unfälle von Freunden und Bekannten können anlässlich einer Besichtigung schnell mal passieren.
Warum ist die Bauherrenhaftpflicht wichtig für Sie als Bauherr?
- Deckungssummen bis 20 Mio. Euro
- Schützt den Bauherrn oder Besitzer in der Bauphase für das zu bebauende Grundstück gegen Schadensersatzansprüche von Dritten
- Wehrt unberechtigte Ansprüche ab – auch vor Gericht
- Der Bauherr ist auch dann versichert, wenn auf dem Baugrundstück mangelnde Hinweise auf Gefahrenquellen vorhanden sind
- Das Gothaer Garantie-Paket: Inklusive Innovationsklausel, Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen, sowie der Leistungsgarantie gegenüber den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Was ist versichert?
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Kunden als Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben.
- Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
- Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe sind bis zu einem veranschlagten Gesamtwert von 25.000 Euro mitversichert. Über diesen Wert hinausgehende Leistungen müssen gegen Beitragszuschlag versichert werden (Klausel 081). Erfolgt das nicht, entfällt auch die Mitversicherung der ersten 25.000 Euro
- Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Kunden als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
- Senkschäden sind mitversichert.
Bauen in eigener Regie (Klausel 081)
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht den Kunden aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie (auch Selbsthilfe am Bau).
Was ist nicht versichert?
- Veränderungen der Grundwasserverhältnisse
- Die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden (vgl. BBR).
Wie hoch sind die Deckungssummen?
Die Gothaer bietet Ihrem Kunden ein umfassendes Deckungskonzept mit drei verschiedenen Deckungssummen. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung kann pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Beträgen abgeschlossen werden:
- 5 Millionen Euro
- 10 Millionen Euro
- 20 Millionen Euro
4. Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gebäude bewohnt oder vermietet wird. Die Gothaer Wohngebäudeversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch Feuer, Explosionen, Sturm und Hagel. Darüber hinaus bietet sie Schutz bei finanziellen Schäden durch Blitzeinschläge sowie Leitungswasser, das regelwidrig austritt. Inklusive aller festen Einbauten und Zubehör. Mit der Gothaer Wohngebäudeversicherung braucht niemand Angst vor grober Fahrlässigkeit zu haben: Die Gothaer sieht bis zu einer bestimmten Erstattungsgrenze oder sogar grundsätzlich von einer Anrechnung der groben Fahrlässigkeit ab.
Warum ist die Wohngebäudeversicherung so wichtig?
- Schutz des Eigentums gegen die Folgen von Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und mehr
- Absicherung von Haus, Anbauten, Nebengebäuden und Garagen
- Erster Anbieter im Markt mit optionalem Schadenfreiheitsrabatt
- Optionaler Zusatzbaustein für Photovoltaikanlagen sowie Solar-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen
- Soforteinstieg in niedrigere Schadenfreiheitsklasse bei Schadenfreiheit mit 20% Beitragsvorteil
- Attraktive Beiträge für Neubauten/ jüngere Gebäude
- Bedarfsgerecht in den Produktlinien Basis, Plus und Premium erhältlich
Wohngebäudelösungen – Wie vom Architekten
Die passgenauen Wohngebäudelösungen der Gothaer. Hier einige Highlights je Produktlinie. Eine umfassende Übersicht zur Wohngebäudeversicherung bieten wir mit den „Leistungsbeispielen im Überblick“ sowie mit dem „Verkaufsleitfaden-„/“Steckbrief für Vertriebspartner zur Wohngebäudeversicherung“. Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gothaer Wohngebäude Basis:
Die Gothaer Wohngebäudeversicherung Basis ist für preissensible Kunden konzipiert, die die wichtigsten Risiken zu einem günstigen Beitrag absichern wollen.
Highlights sind:
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsschadens bis 10.000 Euro. Liegt der Schaden darüber erfolgt eine Leistungskürzung im Verhältnis, die der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
- Anbauten, angegebene Nebengebäude und Garagen sind bereits mitversichert
- Erweiterte Rohbauversicherung sofern beantragt bis 36 Monate inkludiert
- Überspannungsschäden durch Blitz (bis 50.000 Euro bzw. bis 10 Prozent der vereinbarten VSU)
- Aufräumungs- und Abbruchkosten (bis 50.000 Euro bzw. bis 10 Prozent der vereinbarten VSU)
- Hotelkosten bis 100 Euro pro Tag maximal 100 Tage
Gothaer Wohngebäude Plus:
Kunden, die bei Leistungen und Sicherheit keine Kompromisse machen wollen, sind mit der Gothaer Wohngebäude Plus bestens beraten.
Highlights sind:
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsschadens. Es erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung.
- Wiederbepflanzung von Gärten/ Grundstücksbepflanzungen (nach Feuer) sowie
Wasser- und Gasverlust bis 1 Prozent der VSU - Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen bis 1 Prozent der VSU
- Rauch- und Rußschäden auch wenn sie kein Folgeschaden sind
- Hotelkosten bis 200 Euro pro Tag max. 150 Tage
Gothaer Wohngebäude Premium:
Für Kunden, die sich über die starken Leistungen der Gothaer Wohngebäude Plus hinweg ein Extra an Sicherheit wünschen, bietet die Premium Deckung sinnvolle Ergänzungen.
Highlights sind:
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsschadens. Es erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung.
- Zahlreiche Kostenpositionen wie Aufräumungs- und Abbruchkosten sind auf 100 Prozent der VSU erhöht
- Nässeschäden aufgrund undichter Fugen
- Leckageortungskosten für nicht versicherte Schäden bis 350 Euro
- Gebäudebeschädigung durch Haarwild bis 1 Prozent der VSU
- Mietausfall für privat oder gewerblich genutzte Räume bis 36 Monate
- Mutwillige Beschädigungen bis 1 Prozent der VSU
- Die unbegrenzte Leistung bei grober Fahrlässigkeit bis zur VSU und bei Obliegenheitsverletzung bis 5.000 Euro
- Transport- und Lagerkosten bis 300 Tage
- Hotelkosten bis 200 Euro pro Tag max. 200 Tage
Innovativer Tarif: Gebäudealtersstaffel und Schadenfreiheitsrabatt-System
Die Highlights der Gothaer Wohngebäudetarifierung:
- Für Neubauten gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 40 Prozent. Mit steigendem Gebäudealter wird der Beitrag nach oben angepasst.
Ab Gebäudealter 30 Jahre beträgt die Erhöhung 1 Prozent jährlich.
Bis Gebäudealter 45 Jahre: Die Altersstaffel endet bei 45 Jahren mit einem Beitragszuschlag von 35 Prozent.
(Die Gebäudealtersstaffel finden Sie im SHU-PK Tarif) - Auf die Anwendung der Gebäudealtersstaffel für die Gefahr Elementar wird im Neu- und Änderungsgeschäft verzichtet, d.h. es gibt keine Nachlass- und keine Zuschlagsberechnung.
- Das optionale Schadenfreiheitsrabattsystem mit Soforteinstieg in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse bietet darüber hinaus weitere, bis zu 20 Prozent Beitragsnachlass, bei entsprechender Schadenfreiheit. Schadenfreier Verlauf wird direkt belohnt.
Sanierungsnachlass
Wohneigentum liegt voll im Trend und viele – meist schon ältere Objekte werden verkauft und von den neuen Eigentümern grundlegend saniert. Je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen bieten wir unseren Kunden folgende Sanierungsnachlässe:
- 15 Prozent bereits bei Sanierung des kompletten Leitungswasser-Systems innerhalb der letzten 5 Jahre vor Versicherungsbeginn.
- 20 Prozent bei Sanierung des kompletten Leitungswasser-Systems innerhalb der letzten 5 Jahre vor Versicherungsbeginn und zusätzlicher Sanierung von mindestens einem weiteren Gewerk (Dach oder Heizung) innerhalb der letzten 10 Jahre vor Versicherungsbeginn.
Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung)
Zum erweiterten Schutz vor Naturgefahren können weitere Elementargefahren zugewählt werden – versichert sind:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Einzelne Elementargefahren dürfen nicht ausgeschlossen werden. Weitere Elementargefahren können nur in der Bundesrepublik Deutschland und Spanien gezeichnet werden: Bei der Absicherung in Spanien gelegener Risiken sind grundsätzlich weitere Elementargefahren mitzuversichern.
Wartezeit:
Für die weiteren Elementargefahren besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von einem Monat nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Diese Wartezeit entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird und nicht vom Vorversicherer gekündigt wurde. Die Wartezeit entfällt auch, wenn der Versicherungsbeginn mindestens einen Monat nach dem Antragseingang liegt.