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Gothaer Leben – Temporäre Sonderregelungen zur Corona-Krise

Veröffentlich am: 3. April 2020
Beitragsabrechnung 2019 (Jahresmeldung) / Beitragsanpassung 2020

Das Corona-Virus bestimmt die Schlagzeilen und jeder ist aktuell in irgendeiner Weise von der Pandemie betroffen – am Arbeitsplatz, im Privatleben, finanziell oder gar gesundheitlich. Diese außergewöhnliche Situation stellt uns als Gothaer Servicebüro Klaus Steudel vor besondere Herausforderungen und wirft gleichzeitig zahlreiche Fragen bei Ihnen als Kunden auf.

Selbstverständlich werden wir für Sie gerade in dieser Krise als verlässlicher Partner zur Seite stehen. Dies gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatkunden.

In diesen schwierigen Zeiten lassen wir Sie nicht alleine – Mit der Kraft der Gemeinschaft meistern wir die Krise!

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Maßnahmen vorstellen, welche für Sie als Kunden während der Krisenzeit wichtig sein könnten:

–       Möglichkeit der Stundungen, Zahlungsunterbrechungen, Beitragsfreistellungen und Reduktion auf Grundbeitrag für 6 Monate
–       Verzicht bei Zahlungsunterbrechung und Grundbeitragszahlung auf die Bearbeitungsgebühren und bei Stundungen auf die Stundungszinsen (bis zu 12 Monate).
–       Bei Stundungen / Zahlungsunterbrechungen / Grundbeitragszahlungen reicht für die Beantragung ein Anruf des VN (gültig für Privatkundenverträge und Einzelverträge in der bAV – nicht für Unterstützungskassen).

Aufgrund der individuellen Notlagen im Zuge der Corona-Krise sind individuelle Lösungen für Sie als Kunden gefragt. Zögern Sie sich daher nicht uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam für Sie eine passende Lösung erarbeiten können.
Diese Regelungen währen der Krisenzeit gelten bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum 30.06.2020.

Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Sorgen auf uns zuzugehen.

Unser Tipp: Treten Sie mit uns in den Dialog. Es ist jetzt wichtig, möglichst ruhig und besonnen zu agieren.